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AGB – Zusammenarbeit B2B

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT (AGB)

Gültig ab: 01.01.2026

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zusammenarbeit (nachfolgend „AGB“) regeln die Grundsätze für den Abschluss und die Durchführung von Kaufverträgen über Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch die Firma Tiles Sp. z o.o. (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Käufer“ oder „Kunde“).
  2. Die AGB sind integraler Bestandteil aller vom Verkäufer abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
  3. Die Bestimmungen gelten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen mit Sitz in Polen sowie außerhalb Polens (insbesondere Deutschland, Tschechien und andere Nachbarländer).

§2. Bestellungen, Angebote und Preise

  1. Bestellungen werden über die vom Verkäufer bereitgestellte B2B-Plattform, per E-Mail oder telefonisch aufgegeben.
  2. Angebote des Verkäufers sind 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  3. Preise für Waren, die auf Sonderbestellung importiert werden, werden auf Basis der aktuellen Wechselkurse sowie der Seefrachtkosten kalkuliert. Ändern sich diese Faktoren um mehr als ± 3% im Vergleich zum Angebotstag, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis auf der Schlussrechnung anteilig anzupassen.
  4. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gemäß den geltenden Vorschriften hinzugerechnet (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt der Mehrwertsteuersatz von 0% nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen).

§3. Auftragsabwicklung und Lieferfristen

  1. Die Standardlieferzeit für lagernde Waren beträgt 3–5 Werktage.
  2. Diese Frist kann sich in der Hochsaison der Bauwirtschaft sowie aus Gründen verlängern, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen (z. B. Verzögerungen durch externe Transportunternehmen).
  3. Nicht lagernde Waren (Bestellware) werden innerhalb der vom Hersteller angegebenen Fristen geliefert.
  4. Bei Bestellungen, die sowohl Naturstein/Fliesen als auch Bauchemie umfassen, ist der kombinierte Versand (Chemie und Stein auf einer Palette) Standard. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, der bei der Bestellung anzugeben ist, ist ein Versand auf getrennten Paletten möglich.

§4. Zahlungen und Aussetzung von Leistungen

  1. Zahlungsziele (standardmäßig 14, 30 oder 60 Tage) werden individuell auf Grundlage des vom mit dem Verkäufer kooperierenden Factor gewährten Kreditlimits festgelegt.
  2. Bei individuellen, projektbezogenen oder nicht standardisierten Bestellungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Anzahlung oder Vorauszahlung in Höhe von 100% oder eines anderen vereinbarten Teils des Auftragswertes zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt:
    • gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte zu berechnen,
    • die Ausführung aller offenen Warenbestellungen auszusetzen,
    • den Zugang zur B2B-Plattform zu sperren,
    • die Erbringung von IT- und Marketingdienstleistungen (einschließlich der Aussetzung von Werbekampagnen oder Arbeiten am Online-Shop) bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen einzustellen.

§5. Lieferung, Entladung und Verpackungen (Logistik)

  1. Der Verkäufer organisiert den Transport der Ware an den vom Käufer angegebenen Ort (Firmensitz oder Dropshipping an den Endkunden).
  2. Entladung der Ware: Die Entladung der Ware obliegt dem Empfänger. Dem Käufer ist bewusst, dass Palettenlieferungen (insbesondere Slabs und Steinkisten) mit LKW erfolgen können, die nicht über eine Ladebordwand für schwere oder sperrige Güter verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, geeignete Geräte (z. B. Gabelstapler, LKW mit Kran/HDS) sowie entsprechendes Personal für die Entladung bereitzustellen.
  3. Kosten für Standzeiten des Transportmittels aufgrund fehlender Entladebereitschaft trägt der Käufer.
  4. Rückgabefähige Verpackungen (Slab-Gestelle, Spezialpaletten) können an den Verkäufer zurückgegeben werden. Die Kosten für den Rücktransport der Verpackungen trägt der Käufer.

§6. Produktspezifik und Reklamationen

  1. Natürliche Eigenschaften: Naturstein ist ein inhomogenes Material. Farbabweichungen, Maserungen, Einschlüsse, Mikrorisse, Poren sowie andere geologische Merkmale sind natürliche Eigenschaften des Materials und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Muster und Fotos dienen lediglich der Orientierung.
  2. Wareneingangskontrolle: Der Käufer (oder der Endempfänger im Falle von Dropshipping) ist verpflichtet, die Sendung im Beisein des Frachtführers zu überprüfen. Bei festgestellten Schäden oder Fehlmengen ist die Erstellung eines Schadensprotokolls zum Zeitpunkt der Lieferung zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation.
  3. Montage und Reklamation: Der Käufer ist verpflichtet, Qualität, Maße und Farbton der Ware vor dem festen Einbau zu prüfen. Der Beginn der Montage (Verklebung) gilt als Abnahme der visuellen Qualität und schließt Reklamationen wegen offenkundiger Mängel aus. Ansprüche wegen sichtbarer Mängel, die nach der Montage geltend gemacht werden, werden nicht berücksichtigt.
  4. Die Garantie auf die Produkte wird vom Hersteller gemäß den in den Garantiekarten festgelegten Bedingungen gewährt. Die Gewährleistung gegenüber Unternehmern wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

§7. Zusatzleistungen: IT und Marketing

  1. Online-Shops: Die Übertragung des Eigentums an dem erstellten Online-Shop sowie der vermögensrechtlichen Urheberrechte am Code und Grafikdesign erfolgt mit vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Käufer. Bis zur Zahlung bleibt der Shop Eigentum des Verkäufers.
  2. Marketing: Im Rahmen von Marketingdienstleistungen (ADS/SEO) verpflichtet sich der Verkäufer zur sorgfältigen Leistungserbringung, übernimmt jedoch keine Garantie für das Erreichen konkreter Verkaufsergebnisse (ROI), da diese von zahlreichen, vom Verkäufer unabhängigen Marktfaktoren abhängen.

§8. Urheberrechte und Vertraulichkeit

  1. Der Verkäufer räumt dem Käufer eine Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Produktbilder sowie der Referenzbilder ausschließlich zum Zweck der Bewerbung und des Weiterverkaufs der vom Verkäufer bezogenen Waren ein.
  2. Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit (NDA) hinsichtlich der Handelsbedingungen, Preislisten, Kreditlimits sowie des Know-hows – sowohl während der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung.

§9. Haftung und höhere Gewalt

  1. Die gesamte Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages ist auf den Nettowert der Bestellung beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht. Die Haftung für entgangenen Gewinn (lucrum cessans) ist ausgeschlossen.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien, Embargos, Ausfälle kritischer Infrastruktur).

§10. Beendigung der Zusammenarbeit und Schlussbestimmungen

  1. Bei laufender Zusammenarbeit ist jede Partei berechtigt, diese zu kündigen.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn Zahlungsverzüge von mehr als 30 Tagen vorliegen, Vertraulichkeitsbestimmungen verletzt werden oder die AGB grob verletzt werden.
  3. Für alle Verträge gilt polnisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.